Für Änderungsabnahmen sind gültige Prüfzeugnisse,
ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), Teilegutachten o.ä. für das vorgeführte Fahrzeug erforderlich. Bei positiver Änderungsabnahme wird ein schriftlicher Änderungsnachweis ausgestellt, dieser bestätigt, dass die jeweiligen Teile ordnungsgemäß ein- oder angebaut wurden.
Änderungen können zum Beispiel sein:
- Rad-/Reifenkombination. Sonderräder wie Alufelgen usw.
- Änderung der Auspuffanlage
- Leistungssteigerung/ -reduzierung wie z.B. Einbau von einem Chip, Spotluftfilter o.ä.
- Fahrwerksänderungen: Tiefer- oder Höherlegung
(Evtl. ein Prüfzeugnis, ABE, Teilegutachten zeigen)
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